Begriffsdefinition Feuerwehr
Details- Details
- Erstellt am Montag, 09. März 2009 11:08
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 12. März 2012 10:38
- Veröffentlicht am Montag, 09. März 2009 11:08
- Geschrieben von Administrator
Die niederösterreichischen Feuerwehren sind im niederösterreichischen Feuerwehrgesetz - §4 - definiert:
- Feuerwehren im Sinne des niederösterreichischen Feuerwehrgesetzes sind nach Zweck, Ausrüstung und fachlicher Ausbildung ihrer Feuerwehrmitglieder für die Besorgung von Aufgaben der Feuerpolizei und der örtlichen Gefahrenpolizei eingerichtete Organisationen; sie gliedern sich in Freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehren.
- Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
- Die Betriebsfeuerwehren sind Einrichtungen des Betriebes, des Unternehmens oder der Anstalt.