Begriffsdefinition Feuerwehr

Details

Die niederösterreichischen Feuerwehren sind im niederösterreichischen Feuerwehrgesetz - §4 - definiert:

  1. Feuerwehren im Sinne des niederösterreichischen Feuerwehrgesetzes sind nach Zweck, Ausrüstung und fachlicher Ausbildung ihrer Feuerwehrmitglieder für die Besorgung von Aufgaben der Feuerpolizei und der örtlichen Gefahrenpolizei eingerichtete Organisationen; sie gliedern sich in Freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehren.
  2. Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
  3. Die Betriebsfeuerwehren sind Einrichtungen des Betriebes, des Unternehmens oder der Anstalt.
   
© Freiwillige Feuerwehr Mannshalm