Newsflash  

   
   

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Folgetonhorn, dann ist der Notfall nicht weit.
Aber wie verhält man sich in so einer Situation richtig?


Verhaltenstipps - wie begegnet man einem Einsatzfahrzeug richtig?

Einspurige Fahrbahn
Auf Einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.
Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge
Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.
Einsatzfahrzeuge auf gleicher Höhe
Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.
Zwei- und mehrspurige Fahrbahnen
Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.
Rote Ampel
Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
Fußgänger und Radfahrer
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

 

Orientieren Sie sich:

  • Ruhe bewahren!
  • Stellen Sie fest woher die Signale kommen.
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es? - bei einem Feuerwehreinsatz sind meist mehrere Fahrzeuge auf dem Weg zum Einsatzort.

 

Verhaltenshinweise:

Setzen Sie immer den Blinker, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/Mofafahrer) achten.

 

Fakten:

Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit einem Sachschaden von mehr als 1.500 € verwickelt zu werden. Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.

Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.

Jede Minute zählt.

Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!


Quelle: „Rettungsdienste“, Reinhard Schmieder, Manfred Unterkofler

   

Kommende Veranstaltungen

   

News in Schweiggers

  • Das Rote Kreuz Zwettl möchte nun nach dem keiner mehr von einer Pandemie spricht, wieder mit dem Seniorentreff/Informationsnachmittage für Jung und Alt beginnen. Mit diesem Treffen wird den Gästen die Möglichkeit geboten, sich bei Fachvorträgen oder gemütlichen Plauderrunden zu informieren bzw. eine gemütliche Zeit zu verbringen. So können die sozialen Kontakte im Herzstück des Waldviertels wieder zusammengefügt werden. Bei dem ersten Treffen am 16.05.2024 um 14:00 Uhr wurde Herr Dr. Volker Engelmann von der Notar Kanzlei Kienast mit einem Fachvortrag zum Thema "Erben und Vererben" gewonnen. Diese Angelegenheit gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Danach können sich die Teilnehmer noch bei Herrn Dr. Volker Engelmann befragen und beim gemütlichen Plaudern Kaffee und Kuchen genießen. 

  • Alle sind herzlich zu einer gemütlichen Runde in Schweiggers eingeladen. Am Donnerstag, dem 16.Mai 2024, um 14:00 Uhr wird gestartet. (vor dem Rathaus)

  • Der Nationalrat hat vergangenen Mittwoch mit breiter Mehrheit die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März 2024 und kann ab dem 15. Juli 2024 online eingereicht werden. Die Antragstellung ist zur effizienteren Abwicklung ausschließlich online möglich. Wenn Verwandtschaft und Freunde nicht weiterhelfen können, springen nun die Gemeindeämter ein.So stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gewährt werden 20% Unterstützung bei Handwerkerrechnungen für den privaten Lebensbereich. Im Jahr 2024 kann man einen Maximalbetrag von 2.000 Euro und im Jahr 2025 einen Maximalbetrag von 1.500 Euro beantragen.Was wird gefördert?Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglichWie kann der Antrag gestellt werden?Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.Weitere Informationen: Maßnahme Handwerkerbonus

   

Einsätze  

Aktuelle Einsätze in Niederösterreich
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10 heiße Brandschutztipps  

Tipp 6
Überlasten Sie keine Steckdosen oder Verlängerunskabel.
   
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